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Eine neue TÜV-Plakette ist für viele Autofahrer alle zwei Jahre wichtig. Doch obwohl die meisten das TÜV Siegel schon oft gesehen haben, besteht vielfach noch Unsicherheit darüber, wie man eine TÜV-Plakette richtig liest. Im Folgenden erklären wir Ihnen die entscheidenden Merkmale, um die eigene TÜV-Plakette lesen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich mit einem Elektroauto oder einem Benziner fortbewegt. Die TÜV-Plakette ist gleich.
Auf einem farbigen Hintergrund finden Sie eine kreisförmige Anordnung von Zahlen, die Auskunft über den Stand der Hauptuntersuchung bieten. Anhand dessen kann man dann ablesen, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Außen befindet sich zwölf Ziffern, für die 12 Monate des Jahres. In der Mitte steht dann eine einzelne Zahl, anhand derer man das entsprechende Jahr ablesen kann. Auf der rechten Seite befindet sich ein schwarzer Balken. Dieser ist allerdings nur zur Orientierung da. Er gibt nicht die Fälligkeit der Hauptuntersuchung wider.
Grundsätzlich spiegeln die Daten auf der TÜV-Plakette einen Monat und eine Jahreszahl wider. Sie zeigen das Datum an, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Steht zum Beispiel im äußeren Kreis an der oberen Stelle die Ziffer 3, dann muss man im März des entsprechenden Jahres zur Untersuchung gehen. Die Jahreszahl ist in der Mitte angegeben. Bei einer 25 handelt es sich also um das Jahr 2025. Wenn man die TÜV-Plakette richtig lesen kann, heißt das: der Eigentümer muss das Fahrzeug im März 2025 zur Untersuchung bringen. Nach Abschluss der Untersuchung und den nötigen Anpassungen gibt es dann die neue Plakette.
Der Hintergrund der TÜV-Plakette zeigt bereits durch den Farbton an, in welchem Jahr dann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Insgesamt gibt es sechs mögliche Farben, die sich in einer bestimmten Reihenfolge wiederholen. Bei den Farben handelt es sich um Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Die Farbe für Fahrzeuge, die im Jahr 2025 zum TÜV müssen, ist orange, alle Fahrzeuge mit einer Plakette in dieser Farbe müssen also 2025 zur Hauptuntersuchung. 2026 ist es dann Blau, und zum Beispiel 2031 wieder Orange. Anhand der Farbe erkennt man also auf einen Blick, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht. Das erleichtert die Arbeit für Mechaniker und natürlich auch die Polizei. Bei Fragen zur TÜV-Plakette setzt man sich einfach mit dem jeweiligen Ansprechpartner von Leasys in Verbindung.
Normalerweise befindet sich die TÜV Plakette auf dem Nummernschild und ist daher nicht so einfach zu verlieren. Falls das aber doch einmal geschehen sollte, dann ist das zunächst einmal kein Grund zur Besorgnis. Mit jeder Hauptuntersuchung gibt es einen abschließenden Prüfbericht und eine Bestätigung, dass die Untersuchung stattgefunden hat und erfolgreich war. Gegenüber der Polizei oder sonstigen Autoritäten kann man damit also die Gültigkeit der eigenen TÜV-Plakette nachweisen, auch wenn sie selbst nicht mehr vorliegt. Am besten ist es natürlich, wenn man sich mit dem Prüfbericht ganz einfach eine neue Plakette ausstellen lässt. So umgeht der Fahrer unvorhergesehene Situationen und spart sich unter Umständen viel Zeit und Mühe.
Wer ein neues Auto erwirbt, der muss nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung. Danach ist diese Untersuchung sogar alle zwei Jahre fällig. Auf der Plakette ist das Datum vermerkt. Was passiert aber, wenn man es dennoch versäumt, die Untersuchung rechtzeitig durchzuführen?
Als erstes ist es natürlich wichtig, sich bei allen Angaben immer genau an die Wahrheit zu halten. So ist es zum Beispiel ordnungswidrig, eine alte TÜV Plakette auf ein neues Nummernschild zu kleben. Damit riskiert man sogar eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug. Das ist zum Beispiel auch dann relevant, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann es nämlich durchaus passieren, dass sich die Versicherung weigert, den entstandenen Schaden zu übernehmen. Ohne eine gültige TÜV- Plakette darf man überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Entzug des Führerscheins ist dabei nur das kleinste Übel.
Generell ist es so, dass die Untersuchung nicht überzogen werden darf. Sie muss innerhalb des angegebenen Monats durchgeführt werden. Bei mehr als 2 Monaten Versäumnis kann es dann auch zu einem Verwarngeld kommen. Dieses liegt bei 2 Monaten bei 15 EUR, bei 3 Monaten dann aber bereits bei 25 EUR. Sollte der Zeitraum um mehr als 8 Monate überzogen werden, dann werden insgesamt 60 EUR fällig. Die Prüfstelle ist bei mehr als 2 Monaten übrigens verpflichtet, eine Zusatzuntersuchung durchzuführen. Diese kostet dann nochmal 20 % des Preises für die Hauptuntersuchung.