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Die Ummeldung eines Firmenwagens wirkt auf den ersten Blick wie ein sehr bürokratischer Akt. Doch ist der Vorgang selbst oft einfacher als gedacht. Wir haben einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, damit die Ummeldung zum Kinderspiel wird. Von den grundlegenden Schritten, die Sie beim Ummelden Ihres Autos bedenken müssen, die Dokumente, die Sie benötigen, all das klären wir im folgenden Artikel.
Ein Firmenwagen muss dann umgemeldet werden, wenn sich der Wohnort oder Firmensitz des Fahrzeughalters ändert. Dazu zählt auch der Kauf eines Fahrzeugs und gilt für Privatpersonen als auch Unternehmen. Der entscheidende Unterschied zur Zulassung ist, dass bei der Ummeldung bereits zugelassene Fahrzeuge ein neues Kennzeichen bekommen. Bei der Zulassung geht es hingegen um den erstmaligen Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Also werden die Daten des Fahrzeughalters bei der Ummeldung angepasst, sodass man unter anderem Firmenwagen auf Mitarbeiter zulassen kann. Um den besten Firmenwagen zu finden, der zu den eigenen Anforderungen passt, kann man auf Leasy bequem die Angebote miteinander vergleichen. Die Zulassung eines Firmenwagens beinhaltet dabei diverse Schritte, die wir nachfolgend detailliert ausführen.
Um ein Auto zuzulassen, muss man es bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung des Firmenwagens kann in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Dabei sind zur Anmeldung verschiedene Unterlagen notwendig. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis des Fahrzeughalters, ein Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU), der Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls ein Nachweis über die Zahlung der Kfz-Steuer. Hat man für die KFZ-Zulassung des Firmenwagens alle Unterlagen eingereicht, kann man sich ein individuelles Kennzeichen auswählen. Ist die Anmeldung erfolgreich, erhält man dann die Zulassungsbescheinigung I und II sowie die neuen Kennzeichen.
Im Falle von Firmenwagen sind zur Identifikation zusätzlich zum Personalausweis weitere Unterlagen notwendig. Denn hier ist das Unternehmen oder der Inhaber des Unternehmens der Fahrzeughalter. Erfolgt die Anmeldung im Namen einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, dann ist zudem ein Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei einer Personengesellschaft wie der GbR muss einer der Gesellschafter als verantwortliche Person für das Fahrzeug bestimmt werden. Dafür ist ein zusätzliches Dokument mit der Unterschrift aller Gesellschafter notwendig. Lässt man einen LKW als Firmenwagen zu, kann man finanzielle Vorteile nutzen. Die Kfz-Steuer ist meist günstiger als bei PKWs, da der Steuersatz niedriger ist. Gesamtgewicht, Hubraum und Schadstoffklasse sind hier die Kennnummern zur Berechnung.
Um den gesamten Prozess reibungslos zu vollziehen, sollte man die folgenden Punkte berücksichtigen:
Terminvereinbarung: In den meisten Städten kann man online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt im Voraus buchen. Damit vermeidet man unnötige Wartezeiten und kann den Vorgang beschleunigen.
Vorbereitung aller Unterlagen: Für einen reibungslosen Ablauf kann man die Unterlagen vorher im Original und gegebenenfalls als Kopie zusammenstellen. Es ist wichtig, dass man sich auf den Internetseiten der zuständigen Zulassungsstelle vor dem Termin informiert und die notwendigen Dokumente vorliegen.
Gültige Versicherung: Vor dem Gang zur Zulassungsstelle muss man eine gültige Versicherung für das Fahrzeug abschließen. Die eVB-Nummer erhält man direkt von der Versicherung und muss zur Zulassung vorgelegt werden.
Überprüfen regionaler Besonderheiten: Bei Punkten wie der Wahl des Kennzeichens kann es regionale Besonderheiten und Ausnahmen geben. Hier kann man sich im Voraus über eventuelle Restriktionen informieren. Damit stellt man sicher, dass das gewünschte Kennzeichen gerade für Firmenwagen verfügbar ist.
Überprüfen der Kfz-Steuer: Auf den Seiten der zuständigen Zulassungsstelle erfährt man auch, ob eine manuelle Bezahlung der Kfz-Steuer durch Überweisung möglich ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, muss man eine Einzugsermächtigung erteilen. Klärt man dies im Vorfeld, erspart man sich unnötige Verzögerungen.
Führt man gerade erst Firmenwagen in der eigenen Firma ein oder wechselt der ständige Fahrer, dann muss die Ummeldung nicht kompliziert sein. Wenn man sich im Voraus informiert, kann die Ummeldung mit ein bisschen Vorbereitung einfach sein. Wer die notwendigen Schritte kennt und sich über die erforderlichen Unterlagen informiert, kann loslegen. Das Prüfen eventueller regionaler Restriktionen, das Aussuchen des individuellen Kennzeichens und das Zusammentragen der Unterlagen macht das Ummelden von Firmenwagen unkompliziert.