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Diese Steuer wird in Österreich einmalig auf gekaufte oder importierte Fahrzeuge erhoben. Sie berücksichtigt unter anderem den Verbrauch und die jeweiligen Umweltbelastungen eines Fahrzeugs. Diese Steuer wurde in den letzten Jahren immer wieder an die höheren Umweltanforderungen und aktuellen Vorgaben angepasst. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur NoVA Steuer in Österreich, wie sie berechnet wird, wann Sie befreit sind und wie sie sich auf das Leasing eines Autos auswirkt.
Grundsätzlich fällt die Normverbrauchsabgabe, auch NoVA genannt, immer bei der ersten Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Österreich an. Das umfasst nicht nur neue Fahrzeuge, sondern auch importierte Gebrauchtwagen. Wenn Sie also aus einem anderen Land nach Österreich umziehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen möchten, kann es sein, dass Sie die NoVA Steuer in Österreich entrichten müssen. Diese müssen Sie vor Zulassung beim Finanzamt entrichten. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs.
Die NoVA Steuer wird als Prozentsatz vom Fahrzeugwert berechnet, die CO₂-Emissionen werden in Gramm pro Kilometer gemessen. Dabei liegt der Berechnung seit 2021 das WLTP-Verfahren zugrunde, welches, anders als das zuvor genutzte NEFZ-Verfahren, realistischere Werte bietet. Umso höher der CO₂-Ausstoß, desto höher ist die Abgabe. Somit sollen umweltfreundlichere Fahrzeuge mit einem niedrigen Gebrauch gefördert werden. Bei Fahrzeugen mit besonders hohen Emissionen über dem Grenzwert kann hingegen ein Malus veranschlagt werden. Damit sind umweltschädliche Fahrzeuge weniger attraktiv.
Die NoVA Steuer entrichtet man generell direkt bei der Zulassung. Beim Kauf eines Fahrzeugs geschieht dies direkt durch den Händler. Denn sie wird im Kaufpreis eingerechnet, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen. Bei Neufahrzeugen fällt die NoVA auf den gesamten Kaufpreis an, abhängig von den aktuellen CO₂-Emissionswerten. War ein Gebrauchtwagen noch nicht in Österreich registriert oder wurde hierher importiert, dann müssen Sie die NoVA selbst berechnen und bezahlen. Andernfalls kann es nicht zugelassen werden.
Es gibt jedoch auch hier Sonderfälle, je nach Fahrzeugkategorie. Kaufen Sie ein Elektroauto oder geht es um den Kauf von landwirtschaftlichen Nutzmaschinen, gibt es hier Ausnahmeregelungen. Dies soll vor allem den Umstieg auf die Elektromobilität fördern.
Wie bei den meisten Steuerabgaben gibt es auch bei der NoVA Steuer bestimmte Bedingungen für Ausnahmen. Eine Möglichkeit für eine NoVA Befreiung ist beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Dies gilt nicht nur für reine Elektroautos, sondern auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge, abhängig von deren CO₂-Emissionen und wenn diese unter bestimmten Werten liegen. Auch Fahrzeuge, die für Menschen mit Behinderung umgebaut wurden, können von der NoVA befreit sein.
Zudem gibt es weitere Fahrzeugkategorien, die von der Normverbrauchsabgabe befreit sind. Dies bezieht sich unter anderem auf landwirtschaftliche Maschinen, Feuerwehrfahrzeuge sowie Krankenwagen. Auch Taxis, Miet- und Fahrschulfahrzeuge können von der NoVA Befreiung profitieren. Beim Import von Fahrzeugen gibt es einige Bedingungen, die ebenfalls für eine NoVA Befreiung sorgen können. Bei Ihrer Übersiedlung können Sie davon Gebrauch machen, wenn das Auto mindestens 6 Monate im Ausland in Ihrem Besitz war.
Wenn Sie sich für ein Autoleasing entscheiden, fragen Sie sich eventuell auch, wer für die Zahlung der NoVA zuständig ist. Da die Abgabe grundlegend bei der Erstzulassung erhoben wird, ist hier der Leasinggeber derjenige, der diese zahlt. Oft gibt dieser allerdings die Kosten an den Leasingnehmer weiter. Dabei kalkuliert der Leasinganbieter die NoVA in die monatlichen Raten mit ein, sodass Sie diese indirekt bezahlen. Informieren Sie sich also vor dem Autoleasing über die Höhe der NoVA, denn diese hat Auswirkungen auf Ihre monatlich zu zahlende Rate. Entscheiden Sie sich für ein Elektrofahrzeug oder eines der Hybridfahrzeuge, profitieren Sie von der NoVA Befreiung - da diese nicht anfällt, sind auch die monatlichen Raten niedriger.
Die Normverbrauchsabgabe ist eines der zentralen Steuerinstrumente in Österreich, dass die Zulassung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern soll. Die NoVA Steuer basiert auf den CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs, und ist dabei für höhere Emissionen proportional höher. Sie wird bei der Erstzulassung in Österreich fällig und ist bei Neuwagen bereits im Kaufpreis eingerechnet. Handelt es sich um Importfahrzeuge, muss diese Abgabe für das Finanzamt berechnet und dort beglichen werden. Andernfalls ist die Zulassung nicht möglich. Für einige Fahrzeugarten gibt es Befreiungen, sodass die Zahlung der NoVA entfällt. Dies trifft unter anderem auf Elektrofahrzeuge zu, als auch auf Servicefahrzeuge wie die der Feuerwehr, Taxis und Krankenwagen. Informieren Sie sich einfach über die große Bandbreite unserer elektrischen Fahrzeuge.